COVID-19 Information zur Int. Gartenbaumesse Tulln
Die Messe Tulln hat soeben Europas erste Messe nach dem Lockdown erfolgreich veranstaltet und ein viel beachtetes COVID-19 Präventionskonzept umgesetzt.
Das COVID-19 Präventionskonzept umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
Massiv verstärkter Wachdienst
Umfangreiche Schulungs- und Informationsmaßnahmen
Genug Raum für alle!
Mit über 200.000 m² Ausstellungsfläche bieten wir Ihnen ausreichend Platz:
bei den Messeeingängen mit getrennten Ein- und Ausgängen sowie Wartebereichen. Einheitliche Gangbreite von 4 Metern in allen Hallen und definierte Wegeführungen ermöglichen die Einhaltung der Mindestabstände. Gemäß aktueller Verordnung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.Wo es möglich ist, sind alle Türanlagen der Messe Tulln zwischen den Hallen und zum Freigelände für Sie weit geöffnet, damit Sie kontaktlos eintreten können.
Hygienemaßnahmen am gesamten Messegelände (Desinfektionsinseln an allen Hallenein- und ausgängen, Plexiglaswände, Querlüften der Hallen mit definierten Intervallen)
Verkürztes Reinigungsintervall
Nutzung aller Kassenbereiche
Definierte Ein- und Ausgangsregelungen mit Leitsystem bzw. Bodenmarkierungen und Kontrolle durch das Sicherheitspersonal
Hinweisschilder mit COVID-19 Verhaltensregeln am gesamten Messegelände
Einsatzteam des Roten Kreuz für die gesamte Messedauer vor Ort
Bitte unterstützen Sie uns, um eine sichere Int. Gartenbaumesse Tulln durchführen zu können und beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
Personen, die direkt aus betroffenen Regionen anreisen oder sich in den vergangenen zwei Wochen in Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen
Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken am Messestand beachten Sie den § 6 - Gastgewerbe der COVID-19 Lockerungsverordnung (Weitere Infos: Gastgewerbe Paragraph 6)
Aufgrund von behördlichen Bestimmungen ist das Verteilen von Merchandising Artikeln und Give-Aways (Kugelschreiber, Luftballons, Zuckerl, etc.) bei der Int. Gartenbaumesse Tulln 2021 nicht erlaubt
Es ist sicherzustellen, dass Personen mit Besucherkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Gemäß aktueller Verordnung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend
Info & Facts
Veranstalter
Messe Tulln GmbH
A-3430 Tulln, Messegelände
Tel: +43/(0)2272/62403-0
Fax: +43/(0)2272/65252
e-mail: messe@tulln.at